Die Abrechnung erfolgt gemäss Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 3,5-fachen Satz. Ein Grossteil der Kosten wird von den privaten Krankenkassen und Beihilfen gemäss Ihrem Versicherungsvertrag übernommen. Erkundigen Sie sich dazu am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe.